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TRVB 155 /08 (S) “Anforderungen an Ausführung, Errichtung und Betrieb von Sauerstoffreduktionsanlagen (SRA) mit Stickstoff in Gebäuden aus brandschutztechnischer Sicht”


TRVB 155 /08 (S) “Anforderungen an Ausführung, Errichtung und Betrieb von Sauerstoffreduktionsanlagen (SRA) mit Stickstoff in Gebäuden aus brandschutztechnischer Sicht”

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Beschreibung

Ausgabe 2008

Zweck dieser Richtlinie ist es, Brandschutzsachverständigen, Vertretern der bewilligenden Behörden, abnehmenden Inspektionsstellen, Sachversicherern, Errichterfirmen und Betreibern einen Katalog von Mindestanforderungen an SRA zur Verfügung zu stellen.
Dieser Katalog befasst sich mit grundsätzlichen Forderungen (z.B.: Festsetzung einer maximal zulässigen Sauerstoffkonzentration, Erfordernis einer Netzersatzversorgung, notwendige Redundanzen, Art und Umfang der Überwachung von Gaskonzentrationen, Erfordernis und Art einer automatischen Brandmeldung und/oder eines Rauchabzugs). Erforderlichenfalls sind Nachweise durch Brandversuche oder Messungen an der SRA unter Betriebsbedingungen zu führen.
die anlagentechnische Umsetzung dieser Forderungen ist nicht Gegenstand dieser Richtlinie. Hierfür sind – soweit vorhanden – die einschlägigen Regelwerke und Richtlinien (ÖNORM, ÖVE, ÖVE/ÖNORM etc.), anzuwenden.
SRA dürfen nur eingesetzt werden, wenn ausschließlich Brandlast vorliegt, welche den Sauerstoff der Umgebungsluft zur Verbrennung benötigt.
In Nutzungen mit z.B.: Feuerwerkskörpern, Raketentreibsätzen, Sprengmittel, Peroxiden etc. kann eine SRA weder eine Ergänzung noch einen Einsatz für derzeit übliche Brandschutzeinrichtungen darstellen.

TRVB 155 – Einreichunterlagen, frei zum Download