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TRVB 131 /91 (N) “Schulen – Betriebsbrandschutz-Organisation”


TRVB 131 /91 (N) “Schulen – Betriebsbrandschutz-Organisation”

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Artikelnummer: n. v. Kategorie:

Beschreibung

Diese Richtlinie ist nicht mehr gültig, kann aber zu Informationszwecken verwendet werden!

Ausgabe 1991

Zweck dieser Richtlinie ist es, dem Lehr- und Schulpersonal wichtige Verhaltenshinweise zur Gewährleistung eines sicheren Schulbetriebes zur Vermeidung der Gefährdung von Gesundheit und Eigentum und zur Verhinderung von Schäden durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall zu geben. Diese Richtlinie ist eine Arbeitsunterlage für einen gemäß Punkt 2.1 ausgebildeten Brandschutzbeauftragten und enthält Mindestanforderungen für Schulen jeder Art. In Schulen für körperlich oder geistig Behinderte sind im Einzelfall weitergehende Maßnahmen erforderlich.

ebenfalls enthalten: TRVB 131 /91 Schulen – Teil 2 – 1. Ergänzung 1998 mit Anschlagblatt „Verhalten im Brandfall“