Beschreibung
Ausgabe 2021
Zweck dieser Richtlinie ist es, einheitliche Mindestforderungen in Betrieben festzulegen, soferne durch bundes- oder landesgesetzliche Vorschriften nicht andere Regelungen bestehen. Betriebe im Sinne dieser Richtlinie sind nicht nur Betriebsanlagen, welche der Gewerbeordnung unterliegen, sondern auch Gebäude und Einrichtungen, in denen Menschen leben, sich kurz- oder langzeitig aufhalten oder arbeiten wie z.B. Schulen, Heime, Verwaltungsgebäude, Krankenanstalten, Großwohnanlagen, Hochhäuser, Beherbergungsbetriebe u.ä.m.