Beschreibung
Ausgabe 2017, Stand März 2017
Bei der Durchführung von Schlosser-, Spengler-, Dachdecker- und Installationsarbeiten, aber auch im Zuge der Verpackung mittels Schrumpffolie, bei Auftauarbeiten und vielen anderen Tätigkeiten, ergeben sich durch die Verwendung von Schweiß- und Schneidgeräten, Flämmapparaten, Lötlampen und ähnlichen Geräten Brandgefahren, die immer wieder zu Großbränden oder Explosionen führen und auch Personenschäden hervorrufen. Um bei diesen Arbeiten die Brand- und Unfallgefahr weitestgehend zu verhindern, sind die in dieser Richtlinie angeführten technischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen einzuhalten. Davon unabhängig sind die unter Punkt 9 angeführten gesetzlichen Bestimmungen, Normen und sonstigen Regelwerke, die den Umgang mit diesen Geräten regeln, zu berücksichtigen. Bei der Neuerrichtung von Objekten und bei Generalsanierungen sind die Vorgaben dieser Richtlinie sinngemäß anzuwenden und gegebenenfalls in einem allenfalls erforderlichen Sicherheitsplan einzuarbeiten.