Beschreibung
Ausgabe 2010
Diese TRVB stellt ein vereinfachtes Nachweisverfahren dar, um bei geringerer Brandbelastung als 1100 MJ/m2 oder bei Vorliegen günstigerer brandschutztechnischer Voraussetzungen als jenen, die in der OIB-Richtlinie 2.1 und insbesondere in der Tabelle 1 [5] festgelegt sind, die Zulässigkeit größerer Geschoßflächen als in der Tabelle 1 angeführt zu begründen.
Das Erfordernis strengerer brandschutztechnischer Maßnahmen als jene, die in Tabelle 1 festgelegt werden, wird nicht durch diese TRVB geregelt, sondern wäre Gegenstand eines umfassenden Brandschutzkonzeptes [1] [2].
Für noch größere Brandabschnittsflächen, als sie bei Anwendung dieser TRVB als zulässig ermittelt werden, ist der Nachweis der Zulässigkeit durch ein Brandschutzkonzept zu führen.