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TRVB 158 /15 (S) “Elektroakustische Notfallsysteme”


TRVB 158 /15 (S) “Elektroakustische Notfallsysteme”

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Artikelnummer: n. v. Kategorie:

Beschreibung

Ausgabe 2015, Stand Feber 2015

In dieser TRVB werden die Installations- und betrieblichen Anforderungen an ein Elektroakustisches Notfallsystem (ENS) behandelt. Hinsichtlich der technischen Ausführung der Elektroakustischen Notfallzentralen (SAZ) wird auf die ÖNORM EN 54-16, der Feuerwehr-Sprechstellen (FWS) auf die ÖNORM F 3033, der Lautsprecher auf die ÖNORM EN 54-24 und hinsichtlich des ENS auf die ÖNORM F 3012 verwiesen. Für die Energieversorgung gilt die ÖNORM EN 54–4. Es obliegt der Behörde, ein akustisches Notfallsystem (ENS) vorzuschreiben. Die Errichtung (Planung, Projektierung, Installation und Inbetriebnahme) des Elektroakustische Notfallsystems muss durch eine von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle gemäß ÖNORM F 3074 zertifizierte Fachfirma durchgeführt werden. Sofern der Auftrag zur Errichtung an eine nicht zertifizierte Firma oder Einzelperson ergeht, muss sich diese nachweislich einer zertifizierten Firma bedienen. Elektroakustische Notfallsysteme sind regelmäßig gemäß ÖNORM F 3074 in der jeweils letztgültigen Fassung durch eine von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle gemäß ÖNORM F 3074 zertifizierte Fachfirma instandzuhalten: erforderliche Instandsetzungsarbeiten sind unverzüglich durchzuführen. Bei Einsatz von akustischen Notfallsystemen ist dieses grundsätzlich in allen Bereichen der Nutzung des Objektes erforderlich. Ausnahmen können von der Behörde im Einzelfall genehmigt werden. Die Ausführungsform und Errichtung sowie der Betrieb müssen dieser Richtlinie entsprechen. Anmerkung: Für die Notwendigkeit von ENS-Anlagen in diversen Gebäuden wird unabhängig von einer Risikoanalyse (Gefährdungsszenarien, Brandschutzkonzepte) auf das Beiblatt zu dieser TRVB verwiesen.