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TRVB 149 /85 (A) “Brandschutz auf Baustellen”


TRVB 149 /85 (A) “Brandschutz auf Baustellen”

5,0030,00

Artikelnummer: n. v. Kategorie:

Beschreibung

Diese Richtlinie ist nicht mehr gültig, kann aber zu Informationszwecken verwendet werden!

Aufgrund gesetzlicher Regelungen (neue Bauvorschriften, OIB Richtlinien) ist diese TRVB nicht mehr erforderlich und wurde daher aufgehoben: Restbestände können noch erworben werden. Sie kann weiterhin als Grundlage für Brandschutzkonzepte herangezogen werden, es ist jedoch zu beachten, dass u.U. Widersprüche zu gesetzlichen Regelungen bestehen. Diese TRVB darf nicht mehr zitiert werden.
Weitere Infos unter: http://www.trvb-ak.at/TRVB%20Liste.html

Ausgabe 1985. Diese TRVB soll einheitliche Mindestanforderungen bezüglich des Brandschutzes auf Baustellen festlegen, sofern durch Bundes- oder Landesgesetze nicht andere Vorschriften bestehen. Es werden die jeweils nötigen und möglichen Brandschutzmaßnahmen in Abhängigkeit vom Baustadium aufgezeigt. Die folgenden Maßnahmen finden Anwendung bei allen Arbeiten zur Herstellung, Instandsetzung, Änderung und Beseitigung von baulichen Anlagen einschließlich der hierfür vorbereitenden und abschließenden Arbeiten. Die im folgenden zitierten ,,Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz“ (TRVB) sind in der jeweils letztgültigen Fassung anzuwenden.