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TRVB 141 /81 (C) “Lagerung fester brennbarer Stoffe im Freien”


TRVB 141 /81 (C) “Lagerung fester brennbarer Stoffe im Freien”

5,0030,00

Artikelnummer: n. v. Kategorie:

Beschreibung

Ausgabe 1981

Diese Richtlinie beinhaltet alle erforderlichen brandschutztechnischen Maßnahmen für die Lagerung von Holz, Kohle, Gummi, Papier und Karton im Freien. Dadurch soll das Übergreifen von Bränden auf dem Lagerplatz oder auf das angrenzende Gebiet verhindert, eine wirksame Brandbekämpfung ermöglicht und die Sicherheit von Personen gewährleistet werden. Die Sicherheitsabstände sind auf Produkte mit einem durchschnittlichen Heizwert von ca. 17 MJ/kg abgestimmt.
Im allgemeinen bedürfen die in dieser Richtlinie behandelten Lagerungen einer behördlichen Genehmigung. Die nachstehenden Maßnahmen sind überall dort einzuhalten, wo vorhandene Gesetze, Verordnungen und/oder Erlässe nichts anderes bestimmen.