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TRVB 133 /05 (N) “Krankenhäuser und Pflegeheime – Teil 2 Betriebliche Maßnahmen”


TRVB 133 /05 (N) “Krankenhäuser und Pflegeheime – Teil 2 Betriebliche Maßnahmen”

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Artikelnummer: n. v. Kategorie:

Beschreibung

Diese Richtlinie ist nicht mehr gültig, kann aber zu Informationszwecken verwendet werden!

Ausgabe 2005

Diese Richtlinie legt Anforderungen an die Betriebsbrandschuztorganisation fest und ist für alle Krankenhäuser und Pflegeheime in Anwendung zu bringen, sofern durch bundes- oder landesgesetzliche Vorschriften nicht andere Regelungen bestehen. Für Krankenhäuser und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen ist insbesondere auch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (Arbeitsstättenverordung) zu beachten.