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TRVB 128 /22 (S) “Ortsfeste Löschanlagen nass und trocken”


TRVB 128 /22 (S) “Ortsfeste Löschanlagen nass und trocken”

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Artikelnummer: n. v. Kategorie:

Beschreibung

Ausgabe 2022

Löschwasseranlagen erleichtern das rasche Eingreifen der Feuerwehr, indem sie zeitraubendes und personalintensives Auslegen von Schläuchen teilweise oder (in Verbindung mit Wandhydranten) gänzlich überflüssig machen. Aus einsatztaktischen Gründen sind Nasse Löschwasseranlagen vorzuziehen, da keine Zubringleitung aufgebaut werden muss. Löschwasseranlagen sind bereits während der Bauführung Zug um Zug gemäß TRVB A 149 mit dem Rohbau funktionsfähig zu installieren. Wandhydranten sind an Nasse Löschwasserleitungen angeschlossene Einrichtungen der Ersten und Erweiterten Löschhilfe gemäß der Technischen Richtlinie TRVB F 124. Zur Brandbekämpfung mit Einsatzgeräten der Feuerwehr können nur jene Wandhydranten herangezogen werden, die mit einer normgemäßen C-Festkupplung ausgestattet sind. Sofern nicht besondere landesbehördliche Vorschriften vorhanden sind, erläutern nachstehende Richtlinien jene Einrichtungen, die unter den Begriffen “Löschwasseranlagen” und “Wandhydranten” zusammengefasst werden. Auf die ergänzenden Anforderungen hinsichtlich der Hygiene- und Wasserversorgung des ÖVGW (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach) gemäß ÖVGW Richtlinie W77 wird hingewiesen.