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TRVB 115 /00 (N) “Brandschutz in Wohn- und Bürogebäuden – Bauliche Maßnahmen”


TRVB 115 /00 (N) “Brandschutz in Wohn- und Bürogebäuden – Bauliche Maßnahmen”

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Artikelnummer: n. v. Kategorie:

Beschreibung

Diese Richtlinie ist nicht mehr gültig, kann aber zu Informationszwecken verwendet werden!

Aufgrund gesetzlicher Regelungen (neue Bauvorschriften, OIB Richtlinien) ist diese TRVB nicht mehr erforderlich und wurde daher aufgehoben: Restbestände können noch erworben werden. Sie kann weiterhin als Grundlage für Brandschutzkonzepte herangezogen werden, es ist jedoch zu beachten, dass u.U. Widersprüche zu gesetzlichen Regelungen bestehen. Diese TRVB darf nicht mehr zitiert werden.
Weitere Infos unter: http://www.trvb-ak.at/TRVB%20Liste.html

Ausgabe 2000. Die Richtlinie ist auf Wohn- und Bürogebäude anzuwenden und gilt sinngemäß auch für Verwaltungsbauten der öffentlichen Hand. Sofern andere Nutzungen in diesen Gebäuden vorhanden sind, sind für diese die entsprechenden TRVB´s anzuwenden. Hinsichtlich Anforderungen für Ein- und Zweifamilienhäuser siehe Anhang B. Die Richtlinie gilt nicht für Hochhäuser. Durch die gegenständliche Richtlinie bleiben gesetzliche Bestimmungen unberührt. Zweck der Richtlinie ist es, einheitliche Anforderungen hinsichtlich des Vorbeugenden Brandschutzes bei der Errichtung von Wohn- und Bürogebäuden festzulegen. Die Erfüllung dieser Anforderungen soll bewirken, dass folgende Schutzziele(1) erreicht werden weitere TRVBs zu dieser Richtlinie: TRVB E 102, TRVB B 108, TRVB B 109, TRVB S 111, TRVB S 112, TRVB O 121, TRVB S 123, TRVB F 124, TRVB S 125, TRVB S 127, TRVB F 128, TRVB F 134, TRVB B 148, TRVB A 149, TRVB S 151