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TRVB 114 /22 (S) “Anschaltebedingungen von Brandmeldeanlagen an öffentliche Feuerwehren”


TRVB 114 /22 (S) “Anschaltebedingungen von Brandmeldeanlagen an öffentliche Feuerwehren”

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Artikelnummer: n. v. Kategorie:

Beschreibung

 

aktuelle Ausgabe: Juni 2022

Zweck dieser Richtlinie ist es, einheitliche Mindestanforderungen hinsichtlich der Bedingungen für die Anschaltung von Brandschutzanlagen an Empfangszentralen festzulegen.
Diese Richtlinie gilt für die Anschaltung von Brandmelderzentralen gemäß ÖNORM EN 54-2 sowie Elektrischen Steuerzentralen gemäß EN 12094-1 an Empfangszentralen.
Eine Anschaltung von Anlagen, die nicht unter den Begriff „Brandschutzanlagen“ fallen, an die Empfangszentrale der alarmannehmenden Stelle bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der alarmannehmenden Stelle und der örtlich zuständigen Feuerwehr.
Ein Anspruch auf die Anschaltung einer Brandschutzanlage besteht nur bei vollständiger Erfüllung der Bedingungen der TRVB 114 S.
Hinweis: Diese TRVB gilt für alle Brandschutzanlagen, die nach Inkrafttreten dieser TRVB an die alarmannehmende Stelle angeschlossen werden, nicht jedoch für bereits angeschlossene Anlagen.