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TRVB 109 /98 (B) “Brennbare Stoffe”


TRVB 109 /98 (B) “Brennbare Stoffe”

5,0030,00

Artikelnummer: n. v. Kategorie:

Beschreibung

Diese Richtlinie ist nicht mehr gültig, kann aber zu Informationszwecken verwendet werden!

Aufgrund gesetzlicher Regelungen (neue Bauvorschriften, OIB Richtlinien) ist diese TRVB nicht mehr erforderlich und wurde daher aufgehoben: Restbestände können noch erworben werden. Sie kann weiterhin als Grundlage für Brandschutzkonzepte herangezogen werden, es ist jedoch zu beachten, dass u.U. Widersprüche zu gesetzlichen Regelungen bestehen. Diese TRVB darf nicht mehr zitiert werden.
Weitere Infos unter: http://www.trvb-ak.at/TRVB%20Liste.html

Ausgabe 1998. Zweck dieser Richtlinie ist es, Anforderungen an die Brennbarkeit von Baustoffen festzulegen. In Gebäuden für Menschenansammlungen können abweichend von dieser Richtlinie höhere Anforderungen gestellt werden. Sofern keine anders lautenden gesetzlichen Bestimmungen bestehen, ist diese Richtlinie auf alle Hochbauten anzuwenden. Es wird darauf hingewiesen, dass in einzelnen TRVBs strengere Anforderungen für besondere Nutzungen vorhanden sein können.