Aufgaben und Verantwortung eines Brandschutzbeauftragten


Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind im oö. Feuerpolizeigesetz beispielhaft angeführt. Sie umfassen insbesondere:

  • Die Umsetzung des Brandalarm- und des Brandschutzplanes sowie der Brandschutzordnung.
  • Die entsprechende Ausbildung und Unterweisung von Personen, die sich ständig im Gebäude aufhalten, im Brandschutz.
  • Die Durchführung von Eigenkontrollen

Zusätzlich weist die Arbeitsstättenverordnung dem Brandschutzbeauftragten noch Aufgaben im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Entstehungsbränden, der Evakuierung der Arbeitsstätte und Tätigkeiten zur Vorbereitung eines Feuerwehreinsatzes zu.

Der Aufgabenbereich des Brandschutzbeauftragten ist zusätzlich in verschiedenen technischen Richtlinien für den vorbeugenden Brandschutz (TRVB 119, 120, 121) eingehend beschrieben.

Rechte und Pflichten des BSB

Diese sind im § 43 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung wie folgt beschrieben:

Den Brandschutzbeauftragten ist während der Arbeitszeit ausreichend Zeit für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu gewähren und sind alle zu erforderlichen Mittel und Unterlagen zu Verfügung zu stellen. Sie sind mit den nötigen Befugnissen auszustatten.

Die Pflichten des Brandschutzbeauftragten bestehen in der Wahrnehmung der ihm konkret übertragenen Aufgaben. Im Sinne des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes schuldet der Arbeitnehmer jedenfalls eine sorgfältige Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben.

Gesetzliche Grundlage zur Ausübung der BSB-Funktion

Als Grundlage für die Vorschreibung eines Brandschutzbeauftragten dient einerseits das Oö. Feuerpolizeigesetz (§§ 10, 18) sowie andererseits die Arbeitsstättenverordnung (§ 43). Siehe darüber hinaus auch Frage "Wer braucht einen Brandschutzbeauftragten".

Warum ist ein BSB im Betrieb vorgeschrieben?

Als Grundlage für die Vorschreibung eines Brandschutzbeauftragten dient einerseits das Oö. Feuerpolizeigesetz (§§ 10, 18)  sowie andererseits die Arbeitsstättenverordnung (§ 43).

Siehe darüber hinaus auch Frage "Wer braucht einen Brandschutzbeauftragten".

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